AGB


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Geschäftskunden der Rauch GmbH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage unserer Zusammenarbeit

§ 1 Geltungsbereich

a) Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (“AGB”).

b) Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.

c) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

d) Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne unseren
ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

e) Unsere AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden.

f) Es werden Bestellungen aus allen Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz bearbeitet und es wird
prinzipiell nur in diese Länder geliefert.

g) Für Lieferungen in Drittstaaten können spezielle, ergänzende Vereinbarungen getroffen werden.

§ 2 Vertragsschluss

a) Unsere Angebote sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten im Sinne des § 145 BGB durch den Kunden zu verstehen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.

b) Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons “Bestellen” geben Sie im
Online-Shop eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

c) Wir können die Annahme der Bestellung und dementsprechend die Auslieferung von Bestellungen ohne
Angabe von Gründen ablehnen.

d) Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen, auf unseren Internetseiten usw. sind – auch bezüglich der Preise – unverbindlich.

e) Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, sofern diese nicht vorliegt, unser Angebot maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen insoweit zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

a) Sämtliche Zahlungen sind in EURO ausschließlich an uns zu leisten.

b) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere am Tage der Bestellung gültigen Listenpreise und Frachttarife. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig und ist sofort zahlbar.

c) Der Mindestbestellwert beträgt 30,- Euro.

d) Die für die Lieferung anfallenden Versandkosten werden jeweils während des Bestellvorgangs der Ware im Online-Shop angezeigt und können auch auf unseren Internetseiten eingesehen werden.

e) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise “Ab Werk” (EXW,
Incoterms 2000). Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackungskosten hat der Kunde zusätzlich
zu entrichten.

f) Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, wenn sie im Angebot/Einzelvertrag nicht
ausdrücklich als im Preis enthalten angegeben ist. Sie wird dann, sofern anwendbar, in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung zusätzlich in Rechnung gestellt.

g) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.

h) Sofern wir Rahmen- und Abrufaufträge eingehen, behalten wir uns das Recht vor, bei erheblichen
Materialpreisschwankungen innerhalb der Laufzeit von bestätigten Rahmen- und Abrufaufträgen für noch nicht getätigte Bestellungen die Preise mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen anzupassen, wenn unsere Kosten insbesondere durch Materialpreissteigerungen, Lohnerhöhungen oder Steigerung der Energiekosten insgesamt um mehr als 5 Prozentpunkte steigen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozentpunkte, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

i) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

j) Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden.

k) Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine
Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

l) Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an
der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen
zur Folge. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen
Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag
zurückzutreten.

§ 4 Liefer- und Abnahmepflicht

a) Fristen und Termine gelten nur annähernd, wenn sie nicht in unserem Bestätigungsschreiben
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

b) Die vereinbarte Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss. Vereinbarte Liefertermine gelten nicht als Festtermine, Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder dem Kunden als versandbereit angezeigt wird, sofern sich die Versendung ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich ist.

c) Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern oder vom Vertrag oder, soweit der Kunde an einer Teillieferung Interesse hat, vom nicht erfüllten Teil des Vertrages, zurückzutreten. Die Verzugsentschädigung ist auf höchstens 5% desjenigen Teils der Lieferung begrenzt, der nicht vertragsgemäß erfolgt ist. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn sich der Kunde selbst in Annahmeverzug befindet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe des nachstehenden § 8.

d) Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu plus/minus 10% sind zulässig.

e) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren, verzögern oder unmöglich machen, berechtigen uns, auch wenn sie ohne deren Verschulden bei unseren Lieferanten eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z. B. Betriebsstörungen oder die Anlieferung von mangelhaftem Vormaterial von unseren Lieferanten, gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Wir werden den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt.

§ 5 Versand, Gefahrübergang

a) Sofern nicht anders vereinbart, wählen wir Verpackung, Versandart und Versandweg.

b) Unsere Lieferungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung ab Werk.

c) Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über; dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten
übernehmen. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit
der Mitteilung der Versandbereitschaft über.

d) Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.

e) Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bei Erhalt auf Transportschäden zu überprüfen. Er ist verpflichtet, offensichtliche Transportschäden detailliert auf dem Frachtbrief zu vermerken. Keinesfalls darf der Frachtbrief reingezeichnet werden, da dies ansonsten den Verlust von Ansprüchen gegen den Transporteur zur Folge haben kann.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

a) Die verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

b) Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Herstellerin im Sinne des § 950 BGB. Bei
Verarbeitung von uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Die Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung des Liefergegenstandes ist
vorbehaltlich nachstehend Absatz (f) zulässig, soweit die vorstehenden Sicherungsrechte gewahrt bleiben.

c) Der Kunde darf die Vorbehaltsware und die aus ihr gemäß vorstehend Absatz (b) hervorgegangenen
Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr vorbehaltlich nachstehend Absatz (f) veräußern, soweit er den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Forderungsabtretung gemäß nachstehend Absatz (d))
sicherstellt.

d) Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Veräußerung entstandenen oder noch entstehenden Forderung an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Soweit die Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, erfasst die Abtretung nur den dem Miteigentumsanteil entsprechenden Forderungsanteil.

e) Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Erfolgt ein Widerruf, hat der Kunde auf unser Verlangen die Abtretung anzuzeigen; wir sind gleichfalls berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Abnehmer des Kunden aufzudecken. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Namen bzw. Firma des Abnehmers des Kunden und dessen Anschrift bei Widerruf der Einziehungsermächtigung bekannt zu geben.

f) Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerrufs bedarf, bei Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit, bei Zahlungseinstellung, bei Stellung des Insolvenzantrages durch den Kunden oder einen Dritten oder bei Feststellung seiner Überschuldung. Wir sind in diesen Fällen und in den Fällen des Absatzes berechtigt, die Vorbehaltsware nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Name bzw. Firma des Schuldners der abgetretenen Forderung bekannt zu geben. Wir sind berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber den Abnehmern des Kunden aufzudecken.

g) Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-,
Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Sofern der Kunde den Liefergegenstand auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken versichert hat, tritt er seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits jetzt an uns ab.

h) Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

i) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die
Geltendmachung des einfachen oder verlängerten Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des
Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen der §§ 355 ff BGB Anwendung finden.

j) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 20
%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe überschießender Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

§ 7 Gewährleistung

a) Wir haften für Sach- und Rechtsmängel des Liefergegenstandes nach Maßgabe der nachstehenden
Bestimmungen.

b) Äußerungen von uns sind nur dann als Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie anzusehen, wenn sie
ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

c) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware als abgenommen und genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß HGB bleiben hiervon unberührt.

d) Alle Mängelansprüche verjähren, soweit nicht anders vereinbart, zwölf Monate nach Gefahrübergang.

e) Sofern in diesem § 7 nichts anderes bestimmt ist, beschränkt sich unsere Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel auf Nacherfüllung. Im Rahmen unserer Nacherfüllungspflicht sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt. Darüber hinaus ist, soweit wir mangelfreie Teillieferungen erbracht haben, eine Rückgängigmachung des gesamten Vertrages nur zulässig, wenn nachweislich das Interesse des Kunden an den erbrachten Teillieferungen fortgefallen ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zum nachfolgenden § 8. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an uns auf unsere Kosten zurückzusenden.

f) Der Kunde hat uns die mangelhafte Ware zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu übersenden, es
sei denn, die Rücksendung ist nach der Art der Lieferung nicht möglich. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Transportkosten, jedoch nur von dem Ort aus, an den die gekaufte Ware
bestimmungsgemäß geliefert wurde und maximal nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Der Kunde trägt
die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Rücktransport. Ersetzte Liefergegenstände oder Teile hiervon gehen in unser Eigentum über bzw. verbleiben in unserem Eigentum.

g) Der Kunde hat uns die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, der Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch uns hat der Kunde das Recht, nach vorheriger Mitteilung an uns den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

h) Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat und der Mangel eindeutig auf diese Veränderung zurückzuführen ist. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung oder mutwillige Zerstörung entstanden sind.

§ 8 Haftung

a) Für Schäden haften wir, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur,

I) soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt,

II) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit

III) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

IV) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben

V) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

VI) Für weitergehende Schadensersatzansprüche haften wir nicht.

b) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch nur begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist in Höhe des Vertragswertes der betroffenen Leistung anzusetzen

§ 9 Datenschutz

a) Wir verwenden die von ihnen mitgeteilten Daten ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer
Bestellung.

b) Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist (Name, Adresse, evtl. Telefonnummer zur Abstimmung von Lieferterminen).

c) Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten ggf. an unsere Hausbank weiter.

d) Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Sie haben ein Recht auf
unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung,
Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer
personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten
wenden Sie sich bitte direkt an uns.

§ 10 Schlussbestimmungen

a) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Spaichingen.

b) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist das Gericht, in dessen Bezirk wir unseren Sitz haben. Wir sind auch berechtigt, an dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen.

c) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts (CISG) sowie des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

d) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

e) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann gleichfalls nur schriftlich abbedungen werden.

f) Zur Teilnahme an außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet, noch nehmen auf freiwilliger Basis an einem solchen Verfahren teil.

Stand: 10/2016